Was sind die Vorteile einer Präqualifikation?

Die Präqualifikation bietet Vorteile für Vergabestellen als auch für Bauunternehmen:

Für Vergabestellen entfällt die Prüfung von Einzelnachweisen nach VOB/A, sofern ein Unternehmen im Amtlichen Verzeichnis eingetragen ist. Die Dauer von Vergabeverfahren kann dadurch verkürzt, Bauaufträge können schneller ausgelöst werden. Bauunternehmen, die nachweislich Verfehlungen begangen haben, werden nicht ins Amtlichen Verzeichnis aufgenommen bzw. gestrichen. Somit wird ein fairer und transparenter Wettbewerb gewährleistet, der illegalen Praktiken am Bau entgegensteht.

Für Bauunternehmen bieten sich gleich mehrere Vorteile:

  • Der Aufwand für die Zusammenstellung von Einzelnachweisen vor jeder Angebotsabgabe entfällt.
  • Fehler in den Vergabeunterlagen, die zum Ausschluss führen können, werden vermieden.
  • Der Aktualisierungsaufwand zur Aufrechterhaltung der Präqualifikation ist durch Eigenerklärungen und Vollmachtsverfahren sehr gering.
  • Für die verbleibenden Aktualisierungen werden Sie von uns rechtzeitig erinnert.
  • Aufgrund des verringerten Aufwands können Bauunternehmen erheblich an Kosten einsparen.
  • Bauunternehmen sind von der Generalunternehmerhaftung befreit, sofern deren Nachunternehmer präqualifiziert sind.
  • Präqualifizierte Bauunternehmen haben deshalb gegenüber nichtpräqualifizierten Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil bei der Vergabe von Nachunternehmerleistungen.
  • Der öffentlich zugängliche Teil des Amtlichen Verzeichnisses wird auch von privaten Auftraggebern wie Architekten, Industriebetriebe, Wohnungsbaugesellschaften oder Versorgungsunternehmen zur Angebotsanfrage genutzt.
  • Mit der Präqualifikation PQ-VOB wird die Kompetenz von Bauunternehmen wirkungsvoll nach außen dargestellt.