Was ist Präqualifikation VOB?
Präqualifikation ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend der in § 6 VOB/A bzw. § 6 EU VOB/A definierten Anforderungen. Damit kann jedes an öffentlichen Aufträgen interessierte Unternehmen seine Eignung gegenüber den öffentlichen Auftraggebern zu erheblich reduzierten Kosten nachweisen.
Amtliches Verzeichnis PQ-VOB für öffentliche Auftraggeber
Seit Einführung der bundesweit einheitlichen Liste der präqualifizierten Bauunternehmen im Jahr 2005 besteht für Bauunternehmen die Möglichkeit zur Vereinfachung des Verfahrens. Die aufwendige Zusammenstellung von Einzelnachweisen zur Angebotsabgabe für öffentliche Vergabestellen ist mit der Eintragung in die bundesweit einheitlichen Liste der präqualifizierten Bauunternehmen nicht mehr erforderlich. Das Amtliche Verzeichnis ist für Vergabestellen der öffentlichen Hand online abrufbar. Damit ist für die Vergabestelle eine vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise entsprechend VOB/A allein durch den Eintrag ins Amtliche Verzeichnis möglich. Das Verfahren PQ-VOB mit der bundesweit einheitlichen Liste wird von Vergabestellen anerkannt und ist in der VOB/A verankert. Grundlage ist die Leitlinie des BMI (Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat) für die Durchführung eines Präqualifizierungsverfahrens von Bauunternehmen. Das Amtliche Verzeichnis wird online geführt und ist unter www.pq-verein.de einsehbar. Öffentliche Vergabestellen mit einer Zugangsberechtigung können zusätzlich Einzelnachweise abrufen. Für Bieter und Vergabestellen sind der Nachweis der Eignung sowie deren Prüfung durch das einheitliche Verfahren sicher, schnell und transparent durchführbar. Bieter und Vergabestellen sind von der Verpflichtung entbunden, Einzelnachwiese zu prüfen bzw. vorzulegen.
Auch private Auftraggeber nutzen das Amtliche Verzeichnis
Private Auftraggeber wie Industriebetriebe oder Wohnungsbaugesellschaften haben ebenso die Möglichkeit, im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierte Bauunternehmen zu finden. Die Anforderungen für den Eintrag ins Amtliche Verzeichnis sind in Anlage 1 der Leitlinie dokumentiert. Die Nachweise entsprechen den in der VOB/A festgelegten Eignungskriterien und sind mit einer Gültigkeitsdauer versehen. Kann ein Unternehmen die geforderten Nachweise nicht erbringen oder verstößt gegen gesetzliche Vorgabe, wird es umgehend aus dem Amtlichen Verzeichnis genommen. Somit wird durch PQ-VOB stets ein faires und transparentes Wettbewerbsverfahren sichergestellt.
PQ-VOB als Enthaftung
Die Präqualifikation bietet darüber hinaus Vorteile bei der Beauftragung von Nachunternehmern. Nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) entfällt für den Hauptauftraggeber die Haftung, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Nachunternehmer ihre Zahlungsverpflichtung erfüllt haben. Die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eines Nachunternehmers gilt mit seinem Eintrag ins Amtliche Verzeichnis als nachgewiesen. Werden präqualifizierte Nachunternehmer beauftragt, entfällt die Generalunternehmerhaftung nach § 28e Abs. 3b SGB IV.